Demokratie in Gefahr. STASI WELCOME BACK. /Democracy is in danger!

November 4, 2007 von umweltyeti

von ( Quelle):Dieter Braun“ dieterbraun@googlemail.de

Demonstration am 6.11.2007 in jeder Grossstadt!
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Achtung, nur noch 6 Tage bis zur Abstimmung im Deutschen Bundestag!
Noch 60 Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation…

Die Demokratie ist in Gefahr!

Werden Sie aktiv! www.freiheitstattangst.de

Bitte verteilen Sie diesen Aufruf! Es sollte verziehen werden, dass dieser
Aufruf per E-Mail versendet wird. Es handelt sich um eine einmalige Mail
zur Rettung der Freiheit und Demokratie gegen den Verfolgungswahn.

von ( Quelle):Dieter Braun“ dieterbraun@googlemail.de

(Source): Dieter Braun „dieterbraun@googlemail.de

Demonstration on 6.11.2007 in every major city!
Http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Attention, only 6 days to the vote in the German Bundestag!
Even 60 days to the total logging of telecommunications …

Democracy is in danger!

Be active! Www.freiheitstattangst.de

Please distribute this call! It should be forgiven that this
Call via e-mail. There is a one-time mail
The rescue of freedom and democracy against the persecution mania.

(Source): Dieter Braun „dieterbraun@googlemail.de

Neue Seite für Freieenergie

Oktober 28, 2007 von umweltyeti
auf dieser Seite kann man oder besser gesagt soll man über Freieenergie diskutieren . Man kann beispiele einfügen oder über Modelle die aufgeführt sind diskutieren.
Also viel Spaß  auf der Seite
http://freieenergie.surfino.info/


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Umweltschutz ist das Penecellin für die Natur, das nur hilft wenn man es richtig einsetzt.
von Michael Kohler

Merkel,Grönemayer,Gore sind Nominiert

Oktober 20, 2007 von umweltyeti

Who is to honor environmental Yeti appointed.

This award is only 2 times a year.

Herbert Grönemeyer, with his project „voice against poverty“ much more moving.

Or

Al Gore is for the environmental protection and even the Nobel Prize.

Or

Angelika Merkel, the German Chancellor, which is also for climate protection begins.

You can vote at  http://umweltyeti.web99.de/

If you have suggestions as closest who will be nominated, it simply writes in the visitor.

Have fun Vote your environment Yeti. 

Wer soll zum Ehren Umweltyeti ernannt werden.

Diese Auszeichnung wird nur 2 Mal im Jahr vergeben.

Herbert Grönemeyer, der mit seinem Projekt „Stimme gegen Armut „ sehr viel bewegt.

Oder

Al Gore der sich für den Umweltschutz einsetzt und sogar den Nobelpreis erhalten hat.

Oder

Angelika Merkel die Deutsche Bundeskanzlerin ,die sich auch für den Klimaschutz einsetzt.

Ihr könnt Abstimmen unter http://umweltyeti.web99.de/

Wenn Ihr Vorschläge habt wer als Nächster nominiert werden soll ,schreibt es einfach ins Gästebuch.

Viel spaß beim Abstimmen euer Umweltyeti.

Merkel ohne Macht ?

Juli 20, 2007 von umweltyeti
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der „BRD“ widerlegt.

Es ist kein illegales Schriftstück.
Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!!

18 Punkte zur Situation in Deutschland

1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.

Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fort geltende Besatzungsrecht der Alliierten:

„In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2) „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. (Artikel 4)

2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.

Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):

Australien, Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Costa- Rica, Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi- Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger

3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.

Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD.

Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: – Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und – Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.

Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen.
Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:

1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder

2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.

6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.

Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.

7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft.

Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung“ vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.

8. Der Staat „Deutsches Reich“ als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.

Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich“, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation“ in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:

„Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

9. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des „Deutschen Reiches“ ausgeübt werden.

Die Regierung des „Deutschen Reiches“ ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik“ möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.

10. Der „Einigungsvertrag“ zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem, bewusst waren:

“ Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

11. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.

Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).

12. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland“ ist auch die Institution „Deutsche Bundesbank“ und die Finanzhoheit der „Bundesrepublik Deutschland“ erloschen.

Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland “ bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.

13. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.

Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich“ beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.

14. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.

Es ist den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland’“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland“ nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO). Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“.

Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der „Bundesrepublik Deutschland“ exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:

Bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843])
Allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
Strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319])
Zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
Gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975)

nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“. Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“! Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland“ als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

15. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig.

Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen. Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.

16. Alle Personen, die im 1944 besetzten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.

Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – und sogar nach Artikel 116 des „Grund- gesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ – Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.

17. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches“ zu besitzen.

Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.

18. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.

Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands an eine legitimierte, vom Volke in freier Wahl gewählte Regierung und ein Friedensvertrag zustande kommt.

Wir kämpfen gegen die Lügen der Deutschen Politiker und den Verrat am eigenen Volk.

Wachen Sie auf, sonst wird Deutschland vernichtet!!!

Signatur
——————————————————————————–
Karl Heinz Häußinger , Trainer für Zell-Gesundheit
Lange Str.44, 01796 Pirna, Tel.03501-461070 und Handy-Festnetz: 0351-21 24 9977

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von Michael Kohler


Die Wahrheit über Deutschland,wurde einfach beschlagnahmt

Juli 20, 2007 von umweltyeti
Diese Film wurde im Fernsehen ausgestrahlt, danach beschlagnahmt und die Verantwortlichen entlassen.

http://www.fit-around.de/Wem_gehoert_Deutschland.mpg

unbedingt ansehen.

Karl Heinz Häußinger , Trainer für Zell-Gesundheit
Lange Str.44, 01796 Pirna, Tel.03501-461070 und Handy-Festnetz: 0351-21 24 9977
www.fit-around.de


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von Michael Kohler

Juli 20, 2007 von umweltyeti

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Germany in the state of war

Juli 14, 2007 von umweltyeti

This document is well-known the German government, can and so far by no court of the “FRG” was disproved. It is not an illegal document. Please and distribute you multiply it, thereby the German people finally wake up!!! 18 points for situation in Germany 1. Germany is not since the end of the Second World War a sovereign state, but militarily occupied area of the allied armed forces. With effect to 12.09.1944 by the main allied power, the United States of America were seized (see SHAEF law Nr.52, Art.1 supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). All reservation rights of the allied ones have unrestricted validity up to the today’s day. The allied ones have this in „the convention for the regulation of certain questions regarding Berlin “of 25.09.1990 (BGBl. 1990, part of I, page 1274) affirm, thus after that so-called „agreement contract again “of 31.08.1990. This has also directly validity for the whole country, since the international-law principle application finds: „Which applies, applies in the conquered realm capital also in the conquered realm! “ The following places from „the convention for the regulation of certain questions regarding Berlin “occupy the away valid crew right of the allied ones: „In the consideration that it is necessary to agree upon for this within certain ranges relevant regulations which do not affect the German sovereignty regarding Berlin… “(preamble, section 6) „All rights and obligations, which were justified or determined by legislative, judicial or administrative actions of the allied authorities into or regarding Berlin or due to such measures, are and remain in each regard after German right into force, without consideration for whether they were justified or determined in agreement with other legislation. These rights and obligations are subject to the same future legislative, judicial and administrative actions without discrimination as homogeneous rights and obligations determined justified after German right or. “(Article 2) „all judgements and decisions, which were issued by one by the allied authorities or through the same assigned court or judicial committee before of the rights and responsibilities of four powers into or regarding Berlin, remain valid and legally effective in each regard after German right and by the German courts and authorities such as judgements and decisions of German courts and authorities are treated. (Article 4) 2. Germany has 2 to today no legal peace treaty with the opponents. World war closed – neither with the four allied crew powers, still with any other state. Due to „the enemy state clause “of the United Nations (articles 53 and 107 of the UN-Charter) Germany with altogether 47 states is according to international law still in the state of war. This condition can be waived only by a peace treaty. In the SHAEF law No. 3 (publishes from the military government for Germany – control area of the highest commander, confirms and spent to 15.11.1944), recognize the following States of the U.S.A. as commanders in chief and main allied power 2. World war and thus the continual state of war on (Germany has an armistice up to the today’s day only): Australia, Abessinien, Belgium, Bolivia, Brazil, Canada, Chile, China, Costa Rica, Cuba, Czechoslovakia, Denmark, Dominican republic, Ecuador, Egypten, France, Great Britain, Greece, Guatemala, Haiti, Honduras, Iceland, India, Iran, Iraq, Colombia, Liberia, Luxembourg, Mexico, the Netherlands, New Zealand, Nicaragua, Norway, Panama, Peru, the Philippines, Poland, Salvador, Saudi Arabia, South African union, Turkey, USSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, and/or their legal successor 3. „The Federal Republic of Germany “(FRG) was at no time legal successor „of the German Reich “, but only „a crew-legal means “for the autonomy of a part of Germany for a certain time. „The Federal Republic of Germany “(FRG) was never a sovereign state, but represented exactly like „the German Democratic Republic “(GDR) a temporary administrative unit in occupied Germany. The crew-legal means „Federal Republic of Germany “existed on the basis it constituent „Basic Law “of 23.05.1949 to 17.07.1990.

4. Berlin has a crew and constitutional since end of the war „special status “and was never a part of the FRG. Berlin never was and is to today no country „of the Federal Republic of Germany “. This the allied ones in the permission letter of the military governors fixed to the Basic Law of 12.05.19945 (Abs.4). Also the confirmation letter of of the allied ones carries for this fact Kommandantura for the condition of Berlin (BKO (50) 75 of 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in connection with BKO (51) 56, Abs.2 of 08.10.1951) calculation, in which the allied ones set two paragraphs of the condition of Berlin repealed: – Paragraph 2, in which it is stated that Berlin is a country of the Federal Republic of Germany and – paragraph 3, in which is explained that Basic Law and laws „of the Federal Republic of Germany are binding for Berlin “. In „the convention for the regulation of certain questions regarding Berlin “of 25.09.1990 (BGBl. 1274) these facts were again confirmed to 1990, part of II, P. Thus and are citizens of Berlin (in east and west) were no citizens „of the Federal Republic of Germany “. Visible indications of the Exterritorialität of Berlin opposite the FRG is mutual incompetence citizen of Berlin and authorities of the German Federal Republic, the neutrality of the delegates in the Bundestag and the liberty of the citizens of Berlin citizens of the military and/or alternative service. 5. The crew-legal interim solution FRG did not only receive of the people a condition selected in free self-determination, but „a Basic Law “. According to valid international law („Hague Land Warfare Convention “of 1907, kind 43, [RGBl.1910]) „a Basic Law “is „an interim solution for the maintenance of peace and order in a militarily occupied area for a certain time “. The provisional nature „of the Basic Law for the FRG “comes in the article 146 to the expression, which remained also in the so-called „agreement contract “: „This Basic Law loses its validity on the day, on which a condition steps into force, which was decided by the German people in free decision. “ In the article 25 of the Basic Law the Federal Republic of Germany commits itself to recognize the general rules of international law. They are thereby a component of the Federal Law, proceed other laws and to produce rights and obligations directly for the inhabitants of the federal territory. When international-law contract is thus also „Hague the Land Warfare Convention “„the Basic Law for the Federal Republic of Germany “superordinately, because in accordance with „Hague Land Warfare Convention “a country may do 60 years is occupied. For this reason separately the ownership structures are to be examined on 60 years retroactively in the U.S.A. with real estate sales. Now there are two possibilities for the U.S.A.: 1.) The U.S.A. come into the position are thus put to close with the former war opponent, i.e. „the German Reich “, a peace treaty or to a peaceful change of the government responsibility into Germany and 2.) The U.S.A. remains to the safety device of your requirements unfortunately nothing else as in a new war against Germany this to occupy again to have, with all emergency, misery, wrong, hunger etc.; then the 60 years specified above would begin again from the front.

6. With the cancellation of the article 23 is to 17.07.1990 not only the Basic Law, but „the Federal Republic of Germany “even as provisional state thing expired. To 17.07.1990 ordered the allied ones during that Paris conference apart from the abolition „of the condition of the GDR “the cancellation of the preamble and the article 23 „of the Basic Law for the Federal Republic of Germany “. With the territorial area of application „the Basic Law for the Federal Republic of Germany lost “as a whole with effect to 18.07.1990 its validity. (BGBl. 1990, part of II, page 885.890 of 23.09.1990). There the FRG constitutionally (determined with judgement of the Federal Constitutional Court) their sovereignty expressly „on the area of application of the Basic Law “referred, was with the Basic Law also the crew-legal means „FRG “dissolved. Since the crew-legal interim solution exists to this time – 18.07.1990 – named „Federal Republic of Germany “, which had to administer 41 years long the interests for a part of the German people treuhändisch for the westallied, no longer. All legal transactions and acts of administration transacted by the government and the authorities of the gone down „Federal Republic of Germany “since their expiring are illegal and invalid thereafter. All passports issued since then, identity cards, driving licences, Kfz – permissions and Kfz describing, as well as all laws, regulations, administrative regulations and all since then on the basis of the no longer legally effective Basic Law accomplished elections „of the Federal Republic of Germany, issued since then, “are futile. Since „the Federal Government does not govern “on the basis of a condition accepted by the people in free choice, it justifies the system of government of a dictatorship according to international law. 7. With the expiring of the Basic Law is „Weimar condition “from 1919 again into force. The condition of the state „German Reich “is since that 18.07.1990 the only legal basis of the German people. „Weimar condition “ of 11.08.1919 never according to international law effectively one waived or one replaced. Therefore it is after the dissolution of the Basic Law the only valid constitutional legal basis in Germany. It is the only condition, which was accepted by the German people in free elections. (It applies in the version of 30.01.1933 with by the allied legislation up to 22.05.1949 made changes.) those was set for Weimar condition by the national socialists 1935 with the “law for synchronising the countries with the realm” and the creation of the country „Saxonia-Anhalt “repealed contrary to international law, but was again waived these laws contrary to international law of the national socialists by the SHAEF law Nr.1 of the allied ones. Thus the condition condition of 30.01.1933 was repaired.

8. The State of “German Reich” as institution of international law did not go down 1945 with the surrender. To 08.05.1945 the state does not have „German Reich „, but the German armed forces of large Berlin „the unconditional surrender “ in Berlin Karl refuge signed. The German Reich was seized only and lost thereafter by the arrest of the government Dönitz its capacity to act. After the plans of the allied ones it should be returned to the German people after conclusion of a peace treaty. The Territorialität of Germany defined by allied one were and are the realm borders of 31.12.1937. The Federal Constitutional Court confirmed this with judgement of 31.07.1973: „It is noted to the fact that the German Reich outlasted the collapse 1945 and neither with the surrender nor by the practice of strange government authority regarding Germany by the allied ones went down still later; it still possesses legal capacity, is not not authorized to act however as total state for lack of organization. The FRG is not „legal successor “of the German Reich. “(Judgements 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2.266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 and 363) The 2.Deutsche realm („the Weimar Republic “) is meant, since „the 3.Reich “had been dissolved 1945 by the allied ones with abolition of the unconstitutional laws of the national socialists. These judgements were revised in the meantime to no time and also not by changed political conditions in Europe become void. The crew-legal interim solution „Federal Republic of Germany “was and is at no time identically to the state „German Reich “. It could not also, there begin sovereign, to no time the right follow-up of the German Reich. 9. The sovereignty and agency right over Germany can be exercised according to international law only by a government of the “German Reich”. The government „of the German Reich “ is the only instance, which can decide however territorial and sovereignty-legal interests of the German people. Any representative or an institution of the crew-legal interim solutions „Federal Republic of Germany “and „German Democratic Republic “ had never been possible to decide on Germany as a whole. That means the fact that a separation or a transfer of parts of the German realm Reich e.g. at France, Poland and Russia by representatives of the institution „Federal Republic of Germany “not possibly since illegally and thus was from the outset invalid. The appropriate areas belong further to the state „German Reich “and with acquisition of the full sovereignty to this according to international international law will again be returned.

10. „The agreement contract “ between two parts of Germany is both according to international law and invalid to state and constitutionally. The social court Berlin stated in the judgement of a negation complaint of 19.05.1992 (file reference S 56 acre 239/92) that „the agreement contract in such a way specified is invalid to 31.08.1990 (BGBl.1990, part of II, page 890) “of, since one cannot join to somewhat, which was already dissolved to 17.07.1990. Article 1 of the so-called „agreement contract “ means that the countries Brandenburg, Mecklenburg-Western Pomerania, Saxonia, Saxonia-Anhalt and Thuringia become in accordance with article 23 „of the Basic Law “ to 03.10.1990 countries „of the Federal Republic of Germany “. Since this article was waived by the allied ones however already to 17.07.1990, a legally effective entry of the former GDR could not take place at this time any longer. Thus also no citizen of the former GDR could join the territorial area of application of the Basic Law. The minutes explanation to „the agreement contract “, which is usually missing in the published expenditures, makes clear that the contracting parties allied themselves both the Fortgeltung right and the further which is pending unit of Germany as whole one, were conscious: “Both sides are itself united that the definition of the contract without prejudice to at the time of the signing still existing rights and responsibilities „of four powers “are met regarding Berlin and Germany as a whole as well as the still which are pending results of the discussions over the outside aspects of the production of the German unit. “ All contracts with other countries and international organizations, closed since that 18.07.1990 of the extinct „Federal Republic of Germany “and their representatives, is invalid at law. They are not therefore neither for citizens the any more existenten „Federal Republic of Germany “, still for citizens of the state „German Reich “, still for the respective contracting parties binding. This justifies also in the European Union the present situation for the contracting parties of Germany.

more up  http://klimawandel.kostenlose-foren.org/modcp.php?mode=split&t=92&sid=e3f0fee8b8800ec7166d89e3a833aac8

UNO warnt vor Ausbreitung der Wüsten

Juli 4, 2007 von umweltyeti

Bis zu 200 Mio. Menschen weltweit betroffen 
 
New York/Washington (pte/30.06.2007/13:40) – Bis zu 50 Mio. Menschen werden in den kommenden zehn Jahren nicht mehr dort leben können, wo sie jetzt zu Hause sind. Die Zahl wird in den darauf folgenden Jahren allerdings noch weiter ansteigen. Einer der Gründe dafür ist die rasante Ausbreitung der Wüsten – besonders betroffen davon sind die Regionen in Zentralasien und jene südlich der Sahara. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der United Nations University.Die Studie macht auch klar, dass die Wüstenbildung die größte Umweltherausforderung unserer Zeit ist, berichten die 200 Experten aus 25 Ländern, die an dem Werk mitgearbeitet haben. Der Umweltexperte von BBC-Environment, Matt McGrath, interpretiert die Ergebnisse allerdings noch kritischer: Ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung ist potenziell gefährdet. „Bereits heute sind zwischen 100 und 200 Mio. Menschen von den sich ausbreitenden Wüsten bedroht“, schreiben die Autoren. Schuld an der Situation sind extreme Bodenausbeutung und nicht nachhaltige Bewässerung. Verschärfend kommt noch die Klimaveränderung hinzu, zeigen sich die Forscher überzeugt.

„Es handelt sich im wahrsten Sinn des Wortes um eine Kettenreaktion, die sich zu einem sozialen Aufruhr weiter entwickelt“, so Studienautor Zafaar Adeel. Die am schlimmsten betroffene Region seien die Staaten südlich der Sahara, wo bereits jetzt tausende Flüchtlinge nach Europa drängen. Ähnlich sei es in den früheren Sowjet-Republiken Zentralasiens. „Von der Situation sind aber auch Staaten in Europa betroffen“, meint der Klimaforscher Herbert Formayer vom Institut für Meteorologie an der Universität für Bodenkultur in Wien www.boku.ac.at im pressetext-Interview. „Im Süden Europas werden die Umweltbedingungen jenen von Nordafrika immer ähnlicher. Betroffen ist ganz Westeuropa, etwa die Iberische Halbinsel, Westfrankreich, große Teile von Italien und Griechenland“, erklärt der Klimaexperte. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich die Niederschläge in diesen Gebieten im Sommer um die Hälfte reduzieren könnten. Als Beispiel führt Formayer etwa die Niederschlagsmenge von Rom an. „Hier fallen jährlich etwa 800 bis 900 Millimeter Regen. Eine Verminderung dieser Niederschlagsmenge um die Hälfte bringt eine solche Region in arge Bedrängnis.“ Zudem müsse man noch damit rechnen, dass auch die Verdunstung einen Beitrag dazu leistet. Landwirtschaft zahle sich unter diesen Umständen kaum mehr aus.

Von semi-ariden Regionen sprechen die Experten dann, wenn die Verdunstung gleich groß ist, wie der jährliche Niederschlag. So könne es zum Beispiel auch keine Grundwasserneubildung geben. „Ein weiteres gravierendes Problem ist die Verlagerung der Niederschläge vom Sommer auf den Winter“, meint Formayer. Die besonders dramatische Lage in Spanien, die durch das Schlagen illegaler Brunnen zusätzliche Brisanz erhielt (pressetext berichtete www.pte.at/pte.mc?pte=070428010 ), werde zusätzlich durch die immer geringeren Niederschläge in den Pyrenäen verschärft. „Dadurch kommt es zur Verringerung des Wasser-Nachschubs in Andalusien“, erklärt Formayer abschließend.

Abhilfe gebe es nur durch Wiederaufforstungsprojekte und nachhaltigen Landbau. „Die Bauern in solchen ohnehin trockenen Regionen müssten zunehmend auf andere Arten der Bewirtschaftung zurückgreifen“, so Adeel. Hier dürfe man sich nicht auf bessere Bewässerungssysteme verlassen. Auch das Pflanzen von Bäumen zur Verhinderung der Wüstenausdehnung sei nicht immer zielführend. „In einigen Fällen brauchen die Bäume einfach viel zu viel Wasser, um wachsen zu können – und gerade an dem mangelt es in den betreffenden Regionen.“ (Ende)

Aussendung www.pressetext.com

Forscher fürchten Abbruch des Golfstroms in diesem Jahrhundert

Juli 2, 2007 von umweltyeti

Potsdam (AP) Klimaforscher befürchten infolge der globalen Erwärmung noch in diesem Jahrhundert einen unwiderruflichen Abbruch des Nordatlantikstroms mit unabsehbaren Folgen für das Klima. Dies ergab eine am Freitag veröffentlichte Umfrage des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) unter weltweit führenden Klimawissenschaftlern. Unter anderem würde bei einem Versiegen des landläufig als Golfstrom bekannten Phänomens der Meeresspiegel im Nordatlantik rasant um bis zu einen Meter steigen.

Der Studie zufolge hält es die Mehrheit der befragten Forscher schon bei einer globalen Erwärmung von zwei Grad bis zum Jahr 2100 für möglich, dass der Meeresstrom unumkehrbar abbricht. Er transportiert große Mengen wärmeren Wassers in den Nordatlantik und trägt damit maßgeblich zum relativ milden europäischen Klima bei. Dem letzten UN-Klimabericht zufolge sind bei ungebremstem Treibhausgasausstoß bis zu vier Grad Erwärmung in diesem Zeitraum möglich.

„Die Folgen auf das Klimasystem wären global, da der Nordatlantikstrom auch etwa mit dem El-Nino-Phänomen, dem indischen Monsun oder dem afrikanischen Regengürtel verbunden ist“, sagte PIK-Forscher Anders Levermann der Nachrichtenagentur AP. Auf der Nordhalbkugel könne der Meeresspiegel innerhalb von zehn Jahren um bis zu einen Meter ansteigen. „Das Ausmaß wird klar, wenn man daran denkt, dass der Meeresspiegel in den kommenden hundert Jahren global um 0,5 bis 1,25 Meter steigen soll“, erklärte er.

Daneben drohten Gefahren für das Ökosystem des Nordatlantik. „Auch die Temperaturen in Europa könnten sich ändern“, sagte Levermann. „Die Frage ist aber: Wird es kälter oder überwiegt die globale Erwärmung die Abkühlung?“

Der Zusammenbruch des Nordatlantikstromes wäre nach Ansicht der Wissenschaftler einer der so genannten Kipp-Prozesse, die den Klimawandel unumkehrbar machen würden. Andere sind das Schmelzen des Grönlandeises, des arktischen Meereises und rapide Änderungen beim indischen Monsun. Die Nordatlantikströmung führt als Golfstrom von Winden getrieben an der amerikanischen Küste entlang und nimmt dann Kurs auf Nordeuropa, wobei sie dabei vom unterschiedlichen Salzgehalt und Differenzen der Wassertemperatur angetrieben wird.

So warm wie noch nie

Juli 2, 2007 von umweltyeti

Manch einer fragt sich in Deutschland gerade, wo denn der Sommer geblieben ist. Doch nun melden Klimaforscher einen neuen Wärmerekord: Die vergangenen zwölf Monate waren so heiß wie nie zuvor gemessen.

Neuer Wärmerekord in Deutschland: Noch nie seit Beginn der Messungen war es hier zu Lande über einen Zeitraum von zwölf Monaten so warm wie zwischen Juni 2006 und Mai 2007. Bundesweit lag die Durchschnittstemperatur mit elf Grad Celsius drei Grad über dem langjährigen Mittel, wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung am Mittwoch berichtete.

Überrascht sind die Potsdamer Forscher von der Größe des Rekords. Falls sich diese Tendenz in nächster Zeit fortsetze, handele es sich um eine Beschleunigung der Erwärmung in Deutschland, wie sie bisher von Klimaforschern nicht erwartet worden sei, betonten sie.

Die Wissenschaftler hatten bei einer Routineuntersuchung zunächst festgestellt, dass die Durchschnittstemperatur in Potsdam zwischen Juni 2006 und Mai 2007 mit 11,7 Grad Celsius um 3 Grad höher lag als in jedem anderen Zwölf-Monats-Zeitraum seit Beginn der Messungen im Jahr 1893. Durch weitere Analysen ließ sich dieser Wärmerekord für ganz Deutschland bestätigen.
Der wärmste Frühling seit 1901
Diese neue Höchstmarke ist nicht die einzige aus den vergangenen Wochen: Der Frühling 2007 war in Deutschland der wärmste seit Beginn der flächendeckenden Wetter-Aufzeichnungen im Jahr 1901, wie der Deutsche Wetterdienst in Offenbach gemessen hat. In den Monaten März bis Mai war es demnach ebenfalls fast drei Grad wärmer als im langjährigen Durchschnitt.

Und der vergangene Winter war weltweit nach Erkenntnissen von US-Forschern der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1880. Die Temperatur habe von Dezember bis Februar 0,72 Grad über dem Mittelwert des 20. Jahrhunderts gelegen, hatte die US-Behörde für Ozeane und Atmosphäre im März berichtet. Nach diesen Angaben stieg die weltweite Temperatur seit 1906 im Durchschnitt um 0,06 Grad pro Jahrzehnt.
2006 ist das Jahr der Wetterrekorde
Auch das gesamte Jahr 2006 wird als Jahr neuer Wetterrekorde in die Klimageschichte eingehen. So gab es nach Daten der Weltwetterorganisation der Vereinten Nationen in Teilen Europas wie etwa Großbritannien (gemessen seit 1659), den Niederlanden (1706) und Dänemark (1768), den heißesten Herbst seit Beginn der Aufzeichnungen.

Der Klimarat der Vereinten Nationen hatte in seinem kürzlich vorgelegten Bericht zur Erderwärmung erneut festgestellt, dass der Mensch das Klima verändert und die globalen Temperaturen erhöht. Dies wird auch Folgen für Deutschland haben, wie das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg erläutert hatte. Dort war die bislang umfassendste Klimasimulation für Deutschland entstanden. Demnach muss sich das Land spätestens zur Mitte des Jahrhunderts auf die Zunahme extremer Wetterereignisse wie starker Sommergewitter oder längerer Trockenperioden einstellen. Auch lange Hitzeperioden – etwa wie im Jahr 2003 – werden künftig wahrscheinlicher.
DPA